Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Zustandekommen des Auftrags/ Schriftform
Angebote in schriftlicher oder mündlicher Form, sind bis zur Vorlage der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer freibleibend. Aufträge kommen erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote. Das Schriftformerfordernis entfällt bei nachträglichen Nebenarbeiten, Änderungen und Ergänzungen des Auftrags2. Verbindlichkeit von Vertragsunterlagen/ Urheberrecht
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Auftraggeber nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das branchenübliche Maß hinausgehen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor.3. Übergang der Gefahr
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Die Wahl der Versandart und des Versandweges wird von uns nach billigem ermessen bestimmt. Sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.4. Preisbindung, Preisanpassung
Der Auftragnehmer hält sich an den vertraglich vereinbarten Preis 1 Monat lang gebunden. Sofern der Auftragnehmer eine längere Liefer- oder Ausführungsfrist nicht zu vertreten hat, ist dieser berechtigt , nach billigem Ermessen auf Grundlagen seiner Kalkulation für gestiegene Material- sowie Lohn und Lohnnebenkosten und auch der Mehrwertsteuer, einen neuen Preis mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Dieses Recht auf Preisanpassung gilt auch für Dauerschuldverhältnisse.5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.6. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Siehe Punkt 9. Nichteinhaltung rechtfertigt nur den Rücktritt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist.7. Gewährleistung für Verbraucher
a. Wir gewährleisten ab Lieferungstag handelsübliche Beschaffenheit der Liefergegenstände auf die Dauer von 2 Jahren nach den Gewährleistungsgrundsätzen des Kaufrechts, mit der Maßgabe, dass von uns vertretene Material- und Herstellungsmängel unentgeltlich behoben werden. Erst nach zweimaligem Scheitern des Versuchs der Mängelbehebung kommt das Minderungs- oder Wandlungsrecht in Betracht. Konstruktionsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für Geräte und Maschinen, für die Garantiescheine ausgegeben wurden, gilt der Inhalt der selben. Für Bauleistungen und Sonderkonstruktionen gilt zum beiderseitigen Interessenausgleich die Verdingungsordnung für Bauleistungen- VOB Teil B.b. Lieferung gebrauchter Waren
Bei Lieferung von gebrauchten Teilen, die keine Bauleistungen im Sinne des BGB darstellen, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Anspruch auf Rücktritt bleibt Ausgeschlossen.